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  • Richter von der Parteien Gnaden

    Kampfwahl um das Gerichtspräsidium Horgen: Ist das (Fuss-)Volk oder die Parteicouleur massgebend?

    Das Bezirksgericht wird per Urnenwahl bestellt. Doch die Kandidaten sind wenig bekannt, ihre Kompetenz können allenfalls die Kollegen beurteilen. Die Nomination durch die politischen Parteien ist daher in der Regel fast gleichbedeutend mit der Wahl. Nicht so in Horgen.

    VON FELIX THURNER

    Vor dem regulären Wahltermin der periodischen Erneuerungswahlen setzen sich die Vertreter der Bezirksparteien zusammen. Der Kuchen der Bezirksämter - Richter und Richterinnen, Bezirksanwaltschaft und Bezirksrat - wird proportional zur Parteistärke aufgeteilt. Die Parteien präsentieren Kandidaten, und in der Regel endet diese Kür harmonisch: Per Inserat empfiehlt danach die Interparteiliche Konferenz den Wählern so viele Kandidaten, wie Ämter zu vergeben sind.

    Im Bezirk Horgen ist der Gerichtspräsident ans Obergericht gewählt worden, das Amt ist ausserterminlich zu vergeben. Die Parteienvertreter sind zusammengesessen, aber sie haben sich für einmal nicht einigen können. Zwei Kandidaten stehen zur Wahl, und damit findet am 22. September erstmals seit Jahrzehnten eine Kampfwahl um das Präsidium statt. Eine echte Wahl also, bei der nicht nur parteipolitisches Kalkül abzusegnen ist? Endlich eine Auswahl zwischen zwei Bewerbern, die als Richter ja ohnehin über der Parteipolitik zu stehen haben?

    Vom Richteralltag ist wenig bekannt

    Auswählen könnten die Horgner, wenn sie die Kandidaten Thomas Handloser (SP) und Reto Nadig (FDP) - beide amtierende Richter - wirklich kennen würden. Doch ihre Personenkenntnisse beschränken sich wohl auf die Angaben in den Inseraten. Beide Lager werben für Persönlichkeiten, "parteiisch" ist lediglich die Herkunft der Werbung. Demnach müssten sich die künftigen Gerichtspräsidenten punkto Tüchtigkeit, Führungsqualität und menschlichem Augenmass unterscheiden. Der Wahlkampf ist jedoch manierlich, meidet wertende und damit wohl diskreditierende Gegenüberstellungen der persönlichen Belange. Mehr noch: Im Gespräch ziehen linke und bürgerliche Seite die Qualifikation des Gegenkandidaten nicht in Zweifel.

    Nur Gegenpartei abblocken?

    Ein naheliegender Schluss wäre also, dass zwei Kandidaten lediglich antreten, weil zwei politische Lager partout mit dem "Ihren" den andern verhindern wollen. Dann wäre dieser Wahlkampf noch deutlicher parteipolitisch motiviert als gewöhnlich, der eine Kandidat nur der bessere, weil er von der FDP, und der andere, weil er von der SP vorgeschlagen wird?

    So sehen es in der Tat Sozialdemokraten und die Mitglieder des überparteilichen Komitees für Thomas Handloser. Nur um einen SP-Präsidenten zu verhindern, hätten die Bürgerlichen einen Gegenkandidaten aufgestellt. Nachdem der amtsälteste Richter auf eine Präsidiumskandidatur verzichtet habe, sei turnusgemäss Handloser drangewesen. Diese Usanz, das "Management" des Gerichts dem erfahrensten aus dem Gremium zu überlassen, habe die FDP durchbrochen. Weil mit Handloser zum einen ein fähiger Kandidat bereitstand und weil die Freisinnigen bereits die Geschäftsleitung der Bezirksanwaltschaft und den Statthalter stellten, wollte sich die SP die Verletzung der Spielregeln nicht gefallen lassen.

    Die FDP sieht das anders

    Natürlich sehen das die Freisinnigen anders: Sicher sei auch der Gegenkandidat qualifiziert, aber der eigene eben noch ein bisschen besser, meint Bezirksparteipräsident Christian Klemm. Schon bei der Nomination zum Bezirksrichter habe Nadig gegen verschiedene Bewerbungen weit obenausgeschwungen. Wenn ein derart qualifizierter Mann bereitstehe, müsse eine Partei zugreifen. Nach reiflicher Überlegung von Partei und Kandidat sei man sich einig geworden, durchaus in Kenntnis des Anciennitätsprinzips den Kandidaten zu portieren.

    Wenigstens eine Auswahl

    Anstatt den parteipolitischen Streit um Pfründen anzuprangern, kann man die Bezirksparteien auch für ihr demokratisches Musterverhalten loben. Ihre Uneinigkeit ermöglicht eine Auswahl unter zwei Kandidaten; das Volk kann wählen, welcher der beiden künftig als "Personalchef" die über 40 Angestellten am Bezirksgericht zu führen habe. Ihre Schuld ist es ja nicht, dass vermutlich eine Minderheit zur Urne gehen wird und dass die Mehrheit dieser Minderheit weniger die Kandidatenporträts der Werbeinserate als Entscheidungsgrundlage verwenden wird als deren Herkunft. Wählerinnen und Wähler werden sich mangels näherer Kenntnisse daran halten, ob ihnen der Mann im Bild, mit oder ohne Frau und Kind, von der FDP oder der SP empfohlen wird.


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