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    S. 00000078 30.08.94 MITTEILUNG VON SOZIALAMT HR. LINKE WEGEN MIETUEBERNAHME DOHLERSTR


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    (C) S. 00000080 GERIVOZ DR-II 1611/95 RAEMUNG 30.10.95 URTEIL AG KUENDIGUNG 10 C 95/95 GLAUBKE


  • ANTRAG AN SOZIALAMT HR. LINKE WEGEN URTEIL 10 C 95/95 RAEUMUNGSSCHUTZ

    4.102009            
    DATEI::/u/weber/aktenplan/15116014130301
    
                                                             Weber, Wendolin
                                                             DOHLERSTR. 231
                                                       41238 MOENCHENGLADBACH 2
                                        
     
              122434 STADT Moenchengladbach
              Sozialamt Rheydt Zimmer 313
              Fr. Rabatsch / Hr.Linke 
     
              Limitenstr.44 
          41050 Rheydt
                                                                 
                 MOENCHENGLADBACH 2   den, 06.09.95
     
              Betr: RAEUMUNGSSCHUTZ + UEBERNAHME DER SICHERHEITSLEISTUNG
    		SOWIE UEBERNAHME DER KOSTEN FUER MIETERBUND
     
                 Sehr geehrte Damen und Herren,
    	  hiermit beantrage ich die Uebernahme der Kosten fuer den 
    	  Mieterbund , sowie die Uebernahme der Sicherheitsleistung.
     
    	  Ich bitte Sie um jede Unsterstuentzung, um einer Rauemung 
    	  entgegenzuwirken. 
    	  
    	  Bedingt durch das Nichtuebernehmen / Nichtzahlen der Miete,
    	  wobei ich die Uebernahme der Miete durch Sie beantragt hatte, 
    	  ist im erstinstanzlichen Verfahren AG Rheydt 10 C 95/95 
    	  die Raeumung beschlossen worden.
     
    	  Ich bitte die notwendigen Massnahmen um Teffen , so dass mir 
    	  ein Raeumungsschutz bis zum Greifen des Rechtsmittels beim
    	  Landgericht MG gewaehrt wird. 
     
     
               Gleichzeitig bitte ich um Uebernahme der 2500,-- DM, 
    	   die als Sicherheitsleistung notwendig sind, 
    	   um die Raeumung abzuwenden.
     
    	   Ggf. koennen Sie sich mit Herrn Glaubke in Verbindung setzen,
    	   um die Zahlung der Miete zu uebernehmen.
    	   
    	   Es kann bestimmt nicht in Ihrem Sinne sein, mich vorsaetzlich
    	   Obdachlos werden zu lassen, bzw. sich an der Enteignung und 
    	   nun auch an der Vertreibung zu beteiligen.
     
    	   Jetzt werde ich vertrieben !
                                                                     Seite -2-
    
                                       Seite -2-
                                                             Weber, Wendolin
                                                             DOHLERSTR. 231
                                                       41238 MOENCHENGLADBACH 2
                                        
     
                                            !!!!!!!!!!!!!
    	   Bei meinen Mietern wurde ein anderes Recht angewandt 
    				        =============
    	   als bei mir im jetzigen Verfahren vor dem AG Rheydt.
     
    	1. Meine Raeumungsklagen gegen meine Mieter wurden erst verschleppt
    	   und so nicht stattgegen, gewuerdigt wie es Notwendig gewesen waere.
     
    	2. Jetzt wird im Verfahren gegen mich als Mieter, wird unmittelbar
    	   nach Klageerhebung meine Raeumung veranlasst. 
     
    	  2a. Noch im Verfahren AG Rheydt Az.  10 C 14/95 wurde in der 
    	      EINSTWEILIGEN VERFUEGUNG WEBER % GLAUBKE (WASSER) die Richtigkeit 
    	      des Mietverhaeltnisses auch im Einspruch bestaetigt.
     
    				===============
    	   Hier zeigt sich, wie zweierlei Recht gegen mich praktiziert wird.
    	   =================================================================
    	   Einmal 1. zu 2. und 2. zu 2a.
    	  
    	  Es reicht offensichtlich nicht, dass ich als Hauseigentuemer 
    	  "enteignet" wurde. 
    	  Jetzt soll ich auch noch als Mieter obdachlos werden, oder
    	  in einer "Kaninchenbox" untergebracht werden.
    	  
    	  Landlos und entrechtet. Der Menschenwuerde beraubt.
      
    	  mit freundlichem Gruss
     
    


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