ANZEIGE GEGEN POLIZEI MG HR.FACHINGER ENSTW.VERF% GLAUBKE DOHLERSTR KEIN WASSE
4.1010012
DATEI::/u/weber/aktenplan/151056902001
Weber, Wendolin
DOHLERSTR. 231
4050 MOENCHENGLADBACH 2
103215 JUSTIZMINIST
JUSTIZMINISTERIUM NRW
DR. ROLF KRUMSIEK
HR.KNEWITZ
MARTIN-LUTHER-PLATZ 40
40190 DUESSELDORF
MOENCHENGLADBACH 2 den, 17.01.95
Az. :151056902001 (bitte stets angeben)
Betr: Ihr.Az.: 4121 E - III B. 6/95
ANZEIGE GEGEN POLIZEI MG HR.FACHINGER ENSTW.VERF
% GLAUBKE DOHLERSTR KEIN WASSER
Sehr geehrter Herr Dr.Krumsiek,
sehr geehrter Herr Knewitz,
Hiermit erstatte ich Anzeige gegen die Polizei MG.
Am 17.01.95 rief ich ueber 110 die Polizei MG an
und bat Hr. Fachinger mir ein Einsatzfahrzeug vorbei
zu schicken. Dies geschah auch. Es kam ca.12.25h das
Einsatzfahrzeug MG-3072. Herr Duere und sein Kollege.
Ich bat die Herren darum, das mir durch meinen Vermieter
abgestellte Wasser wieder anzustellen. Ich gab den Beamten
die Einstweilige Verfugung 10 C 14/95 AG MG, die auch dem
Vermieter durch den Gerichtsvollzieher Herrn Bader
zugestellt worden ist.
Ferner verwies ich auf die
Kommunalordung,dass ich ein Recht auf Wasser habe
und bat die Beamten noetigenfalls unter Beiordnung der
Stadtwerke und eines Schluesseldienstes
das Wasser fuer mein Essen / Trinken / Waschen und die Toilette
wieder herzustellen. Von den Beamten wurde mir dieses
verweigert, da es sich nach ihrer Meinung um eine
zivilrechtliche Angelegenheit handele.Die Beamten
legten ein korrektes/hoefliches Verhalten an den Tag.
Ich ging davon aus, dass auch mir in einer Notsituation wie
im Falle der Entscheidung durch die Kreispolizei in Neuss,
Vorfall am 21.4.93 Aktenzeichen Staatsanwaltschaft 412 JS 1034/93
Vorfall am 30.4.93 Aktenzeichen Staatsanwaltschaft ohne Az.
da Anzeige Verschwunden ist,
Vorfall am 30.4.93 wurde zugegeben unter Aktenzeichen
Staatsanwaltschaft ohne Az.610 JS 666/93 Seite 65 , Seite 70 ,
Seite 73, Seite 75 der Ermittlungsakte,
Dienstaufsichtsverfahren Regierungspraesident Duesseldorf
Az.: 25.4.1571-72/93 vom 28.05.93,Hilfe
und
eine sofortige Massnahme durch die Polizei Moenchengladbach ange-
deihen wuerde.
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Bei dem in meinen jetzt zur "Zwangsversteigerung" anstehenden Haus,
was in meinem Falle einer Enteignung, gleichkommt ,
hatte die Kreispolizei Neuss Tueren meines Hauses "geoeffnet",
den Strom, der durch den Hauptmieter bei den Stadtwerken
abgemeldet wurde, wieder angestellt und die Mieter
unrechtmaessigerweise mit Strom zu Lasten Dritter versorgt.
Dieses ohne Zustellung einer einstweiligen Verfuegung .
wie im Fall 10 C 14/95 AG MG.
Eine richterliche Verfuegung wurde in Neuss auch nicht vorgelegt.
Trotzdem wurden die Mieter mit Strom und Wasser versorgt.
Es stellt sich nun die Frage ob dieser Rechtsstaat mit zweierlei
Recht, je nach Laune, handelt. Eine einheitliche Rechtsnorm
ist hier nicht mehr zu erkennen.
Ich bitte Sie, diese Angelegenheit zu ueberpruefen und sich
bitte Akteneinsicht in die Unterlagen 412 Js 1034/93,
412 Js 1032/93, 411 Js 1046/93, 610 Js 990/93, 412 Js 1012/93,
512 Js 1021/93,
Poliz.Tgb.110139/93 Polizei MG,
Kostenbescheid Stadt Neuss 064303163, Einsatzbericht 715
der Feuerwehr Neuss vom 05.06.93,
Abhilfebescheid Stadt Neuss 373/39 vom 21.2.94 Hr. Moenicks,
OkD Az.: 31 VL 1.1.1571-we vom 6.5.94 Salomon,
OkD Az.: 31 VL 1.3.5360/53/94 vom 29.4.94
Poliz.Tgb.111541/93 Polizei MG, Poliz.Tgb.14402/93 Polizei Ne,
512 Js 1071/93, 610 JS 2022/93, 610 JS 751/93, 902 JS 2019/93,
412 Js 1227/93, 231 Js 1001/93, 902 Js 2018/93, 231 Js 1001/93,
512 Js 1075/93, 610 Js 475/93,
zu verschaffen. (Anmerk.:bis zum 27.4.93 hatte Herr Ramos
alle Schluessel im Haus auch den des Keller. Er hat diese
nicht zurueckgegeben, trotz mehrfacher Aufforderung.
Die Oeffnung der Kellertuer durch Keiner Eigentumsschutz
war am 27.4.93 Notwendig da die Stadtwerke den Strom abstellen
wollten, die Polizei (Wolbert) mir die Schluessel Verweigert hatte .
Meine Anzeige bitte ich stattzugeben, da eine Gleichbehandlung
nicht gewaehrleistet wurde.
Mit freundlichem Gruss
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