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    S. 00000044 ANZEIGE GEGEN POLIZEI MG HR.FACHINGER ENSTW.VERF% GLAUBKE DOHLERSTR KEIN WASSE

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    (C) S. 00000046 JM 1402 E-II B.3330 ANZEIGE GEGEN POLIZEI MG HR.FACHINGER ENSTW.VERF% GLAUBKE


  • ANZEIGE GEGEN POLIZEI MG HR.FACHINGER ENSTW.VERF% GLAUBKE DOHLERSTR KEIN WASSE

    4.1010012           
    DATEI::/u/weber/aktenplan/151056902001
    
                                        Weber, Wendolin
                                        DOHLERSTR. 231
                                  4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
     
     
     
     
              103215 JUSTIZMINIST
              JUSTIZMINISTERIUM NRW
              DR. ROLF KRUMSIEK
              HR.KNEWITZ
              MARTIN-LUTHER-PLATZ 40
         40190 DUESSELDORF
                            MOENCHENGLADBACH 2   den, 17.01.95
     
     
              Az. :151056902001   (bitte stets angeben)
     
     
              Betr: Ihr.Az.: 4121 E - III B. 6/95
    		ANZEIGE GEGEN POLIZEI MG HR.FACHINGER ENSTW.VERF
    	       % GLAUBKE DOHLERSTR KEIN WASSER
     
                 Sehr geehrter Herr Dr.Krumsiek,
                 sehr geehrter Herr Knewitz,
     
    	     Hiermit erstatte ich Anzeige gegen die Polizei MG.
    	     Am 17.01.95 rief ich ueber 110 die Polizei MG an
    	     und bat Hr. Fachinger mir ein Einsatzfahrzeug vorbei
    	     zu schicken. Dies geschah auch. Es kam ca.12.25h das
    	     Einsatzfahrzeug MG-3072.  Herr Duere und sein Kollege.
     
    	     Ich bat die Herren darum, das mir durch meinen Vermieter
    	     abgestellte Wasser wieder anzustellen. Ich gab den Beamten
    	     die Einstweilige Verfugung 10 C 14/95 AG MG, die auch dem
    	     Vermieter durch den Gerichtsvollzieher Herrn Bader
    	     zugestellt worden ist.
    	     Ferner verwies ich auf die
    		      Kommunalordung,dass ich ein Recht auf Wasser habe
    		      und bat die Beamten noetigenfalls unter Beiordnung der
    		       Stadtwerke und eines Schluesseldienstes
    	     das Wasser fuer mein Essen / Trinken / Waschen und die Toilette
    		      wieder herzustellen. Von den Beamten wurde mir dieses
    		      verweigert, da es sich nach ihrer Meinung um eine
    		      zivilrechtliche Angelegenheit handele.Die Beamten
    		      legten ein korrektes/hoefliches Verhalten an den Tag.
    	     Ich ging davon aus, dass auch mir in einer Notsituation wie
    	     im Falle der Entscheidung durch die Kreispolizei in Neuss,
    	     Vorfall am 21.4.93 Aktenzeichen Staatsanwaltschaft 412 JS 1034/93 
    	     Vorfall am 30.4.93 Aktenzeichen Staatsanwaltschaft ohne Az.
    	     da Anzeige Verschwunden ist,
    	     Vorfall am 30.4.93 wurde zugegeben unter Aktenzeichen 
    	     Staatsanwaltschaft ohne Az.610 JS 666/93 Seite 65 , Seite 70 ,
    	     Seite 73, Seite 75 der Ermittlungsakte,
    	     Dienstaufsichtsverfahren Regierungspraesident Duesseldorf
    	     Az.: 25.4.1571-72/93 vom 28.05.93,Hilfe
    	     und
    	     eine sofortige Massnahme durch die Polizei Moenchengladbach ange-
    	     deihen wuerde.
                                                                    Seite - 2-
    
                                   Seite - 2-
    	
    	     Bei dem in meinen jetzt zur "Zwangsversteigerung" anstehenden Haus,
    	     was in meinem Falle einer Enteignung, gleichkommt ,
    	     hatte die Kreispolizei Neuss Tueren meines Hauses "geoeffnet",
    	     den Strom, der durch den Hauptmieter bei den Stadtwerken
    	     abgemeldet wurde, wieder angestellt und die Mieter
    	     unrechtmaessigerweise mit Strom zu Lasten Dritter versorgt.
    	     Dieses ohne Zustellung einer einstweiligen Verfuegung .
    	     wie im Fall 10 C 14/95 AG MG.
    	     Eine richterliche Verfuegung wurde in Neuss auch nicht vorgelegt.
    	     Trotzdem wurden die Mieter mit Strom und Wasser versorgt.
     
    	     Es stellt sich nun die Frage ob dieser Rechtsstaat mit zweierlei
    	     Recht, je nach Laune, handelt. Eine einheitliche Rechtsnorm
    	     ist hier nicht mehr zu erkennen.
     
    	     Ich bitte Sie, diese Angelegenheit zu ueberpruefen und sich
    	     bitte Akteneinsicht in die Unterlagen 412 Js 1034/93,
    	     412 Js 1032/93, 411 Js 1046/93, 610 Js 990/93, 412 Js 1012/93,
    	     512 Js 1021/93,
    	     Poliz.Tgb.110139/93 Polizei MG,
    	     Kostenbescheid Stadt Neuss 064303163, Einsatzbericht 715 
    	     der Feuerwehr Neuss vom 05.06.93,
    	     Abhilfebescheid Stadt Neuss 373/39 vom 21.2.94 Hr. Moenicks,
    	     OkD Az.: 31 VL 1.1.1571-we vom 6.5.94 Salomon,
    	     OkD Az.: 31 VL 1.3.5360/53/94 vom 29.4.94 
    	     Poliz.Tgb.111541/93 Polizei MG, Poliz.Tgb.14402/93 Polizei Ne,
    	     512 Js 1071/93, 610 JS 2022/93, 610 JS 751/93, 902 JS 2019/93,
    	     412 Js 1227/93, 231 Js 1001/93,  902 Js 2018/93, 231 Js 1001/93,   
    	     512 Js 1075/93, 610 Js 475/93,
    	     zu verschaffen. (Anmerk.:bis zum 27.4.93 hatte Herr Ramos
    	     alle Schluessel im Haus auch den des Keller. Er hat diese
    	     nicht zurueckgegeben, trotz mehrfacher Aufforderung.
    	     Die Oeffnung der Kellertuer durch Keiner Eigentumsschutz
    	     war am 27.4.93 Notwendig da die Stadtwerke den Strom abstellen 
    	     wollten, die Polizei (Wolbert) mir die Schluessel Verweigert hatte .
    	     Meine Anzeige bitte ich stattzugeben, da eine Gleichbehandlung
    	     nicht gewaehrleistet wurde.
     
     
     
                 Mit freundlichem Gruss
     
    


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